Renten-Thema — fragen Sie dazu auch Ihren Steuerberater
Die WirtschaftsWoche 50/1.12.2017 hat das Thema ‚Steuern sparen und Rentenabschläge ausgleichen’ aufgegriffen und veröffentlichte meinen Hinweis auf die Einkommensteuer-Vergünstigung § 3 Nr. 28 EStG, Zitat:
- . . .Noch renditestärker kann der Ausgleich der Rentenabschläge sein, wenn der Arbeitgeber mitspielt und dafür etwa Abfindungen einsetzt. Darauf weist Rentenberater Markus Vogts aus Karlsruhe hin. Eine Spezialregel (§ 3 Nr. 28 EStG) sorgt dafür, dass solche Zahlungen dann lohnsteuerfrei bleiben, solange sie 50 Prozent des Rentenausgleichsbetrags nicht übersteigen. Allerdings muss der Arbeitgeber direkt an die Deutsche Rentenversicherung überweisen. . . .
Entlassungsabfindung und Arbeitnehmer-Jubiläum sind nur zwei der typischen Möglichkeiten, um die Rente steuerbegünstigt zu optimieren (§ 187a SGB VI).