Mir - als WiWoCoach - wurde folgende Frage gestellt
"Unser Leser ist mit 64 Jahren von der Arbeit freigestellt und wird aus einem Guthaben auf seinem Lebensarbeitszeitkonto bezahlt.
Kann er parallel eine Frührente beziehen?"
Meine Antwort: Es spricht in Ihrem Fall grundsätzich nichts dagegen ... Letzlich spielt es für die gesetzliche Rentenversicherung keine Rolle ... Seit Jahresanfang dürfen Frührentner auch unbegrenzt dazuverdienen ... Allerdings gilt dies nur ...
Sollten Sie Anspsruch auf eine abschlagfreie Frührente haben (= Rente für besonders langjährig Versicherte), wäre ein sofortiger Rentenantrag zu empfehlen. Sollten Sie nur eine abschlagspflichtige Frührente (= Rente für langjährig Versicherte) nutzen können ...
Und: Ich rate dringend dazu, ...